Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Allen unseren Geschäften liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen.( z.B. HGB § 407 ff ) Abweichende Abreden oder Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie im Einzellfall schriftlich vereinbart werden. Wir sind berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen einzuschalten.

§ 2
Verträge, deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen Behörden bedürfen, insbesondere gemäß § 29 abs.1 und § 46 StVO in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 2 und 4 StVO sowie § 70 StVZO, werden unter der auf schiebenden Bedingung der Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen. Gebühren und Kosten, die durch behördliche Aufwendungen oder behördliche Auflagen sowie sonstige behördlich angeordnete Sicherheitsverordnungen bedingt sind, sowie Polizeigebühren, trägt der Auftraggeber, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 3
Wir sind – vorbehaltlich der Vorschriften des HGB §§ 407 ff berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das zu transportierende Gut in einem für die Durchführung des Auftrages bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten. Ferner hat er die richtigen Maße, Gewicht und besondere Eigenschaften des Gutes ( z.B. Schwerpunkt, Art des Materials usw. ) sowie die Anschlagpunkte für den Fall von Kranarbeiten rechtzeitig vor der Verladung anzugeben. Zubehörteile und Beiladungen des Auftraggebers, wie z.B. gefüllte Treibstofftanks, Lacke oder chemische Substanzen, die unter die Gefahrenverordnung Strasse fallen. Sind vor dem Transport durch den Auftraggeber zu entfernen. Verletz der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er für die daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen, die insbesondere bei uns entstehen. Auch für vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen beigelegte Zusatzladung oder ähnliches, wird keine Haftung übernommen. ( Ausrüstung, private Teile, usw. ) Das von uns eingesetzte Personal ist an Weisungen nicht gebunden. Der Auftraggeber darf nach Auftragserteilung ohne unsere Zustimmung dem von uns eingesetzten Personal keine Anweisungen erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen. Verletzt der Auftraggeber diese Verpflichtung, hat er daraus entstehende Schäden und Kosten zu übernehmen.

§ 5
Von uns übernommene Aufträge über die Beförderung von Gütern sind Frachtverträge im Sinne des HGB. Wir haften ausschließlich nach den Bestimmungen des HGB §§ 407 ff. Ausgeschlossen von der Haftung sind unvorhersehbare, entferntere Schäden durch Verzögerung und Nichteinhaltung von Terminen, Ausfall von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen oder durch ähnliche Sachverhalte sowie Streik, Straßensperren und höhere Gewalt. Die Haftung für jeden materiellen und immateriellen Schaden ist auch dann ausgeschlossen, wenn die vorhergesehene Verkehrs-, Abfahrts – und Zufahrtswege die Beförderung unmöglich machen. Diese Umstände entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlung des Beförderungsentgeltes.

§ 6
Das vereinbarte Beförderungsentgelt ist wie folgt zur Zahlung fällig : Bar Kasse oder mittels bankbestätigtem Scheck. Eine Aufrechung oder Zurückhaltung ist nicht zulässig, es sei denn, dass das Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer Gegenforderung ausgeübt wird, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, bzw. der Auftraggeber eine Gegenforderung zur Aufrechung erstellt, die unbestritten oder rechtskräftig ist.

§ 7
Die Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Auf sie können sich auch alle mit der Durchführung des Auftrages beauftragten und befassten Erfüllungsgehilfen berufen. Wir übernehmen keine Haftung für unverpackte Gegenstände sowie Zubehörteile.

§ 8
Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselklagen – ist Hagen / Westfalen. Alle Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies gilt auch für ausländische Auftraggeber. Die Geschäftsbedingungen sind auch für Folgetransporte bindend.

§ 9
Sind einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, oder verstößt gegen geltendes Recht, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Als selbstfahrender Unternehmer, ist es mein Bestreben, Ihre Wünsche mit der nötigen Sorgfalt zu erfüllen.
Rainer Herzog Yachttransporte


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